Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsgegenstand

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen NEXT Consulting, Inhaber: Simon Kentsch, Bischof-Wedekin-Straße 3, 31135 Hildesheim, im folgenden „Anbieter“ und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“, als Beratervertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Anbieter bietet Beratungen im Bereich Unternehmensberatung / Consulting an. Gegenstand des Vertrages ist damit das Erbringen einer Beratungsleistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Beratungen erfolgt sind.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Anbieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation des Leistungsspektrums auf der Webseite des Anbieters stellt ausschließlich ein unverbindliches Angebot dar. Ein rechtlich bindendes Angebot ist hiermit nicht verbunden.
(2) Der Vertrag kommt Annahme des vom Anbieter überreichten Angebotes oder durch Buchung über die Webseite des Anbieters zustande. Der Vertragsschluss kann schriftlich, per E-Mail oder durch Buchung über die Webseite des Anbieters erfolgen. Im letzten Fall erfolgt die Buchung durch Weiterleitung auf die Webseite des Drittanbieters Zoho. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.

§ 3 Inhalt der Beratungen

(1) Der Anbieter bietet die folgenden Dienstleistungen an: Unternehmensberatung mit Fokus auf Talent Management Beratung, Personalstrategie, Strategie und Umsetzung zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden und Führungskräften. Der Anbieter erbringt seine Dienste als Beratung, ein subjektiv erwarteter Erfolg ist weder geschuldet noch garantiert. Die Beratung kann zudem nur auf die Informationen des Kunden aufbauen, die dieser dem Anbieter zur Verfügung stellt.
(2) Der genaue Inhalt der beauftragten Leistung einschließlich der Vereinbarungen dazu, wo und wann ggf. durchzuführende Termine stattfinden ergibt sich aus der zwischen den Parteien geschlossene Einzelvereinbarung, insbesondere dem Angebot Die jeweilige Einzelvereinbarung legt dabei den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Zahlungsbedingungen fest, eine höchstpersönliche Leistungserbringung ist nicht vereinbart und nicht geschuldete. Der Anbieter kann Dritten einsetzen.
(3) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite des Anbieters, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Beratungsunterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters mir Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Beratungen zu machen.

§ 4 Durchführung der Beratung bzw. Dienstleistung

(1) Die Beratung beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Kunde ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet, die Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden.
(2) Sind Termine vereinbart, ist Anbieter berechtigt, die Durchführung der Beratung abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Beratung zum vereinbarten Termin abzuhalten. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht. Der Anbieter ist zudem berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Beratung zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.
(3) Im Fall einer Absage durch den Anbieter bietet dieser dem Kunden einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande, wird dem Kunden die bereits gezahlte Vergütung erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den bei dem Anbieter tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg angefallen sind.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Beratung aus fachlichen Gründen (z.B. Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Beratungs-Inhaltes) vorzunehmen, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Beratungs-Inhaltes eintritt
und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(5) Ist der Anbieter mit einer Recruitingdienstleistung beauftragt (Vakanzrecruitment, Talent Management as a Service) gilt der Erfolg der Dienstleistung mit dem Zeitpunkt der gegenseitigen Unterschrift des Arbeitsvertrages eines Bewerbenden. In dem Fall ist der Kunde verpflichtet hierüber Auskunft zu erteilen.
(6) Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, muss er dies dem Anbieter mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der vom Anbieter zu erbringende Leistung ist der im Einzelvertrag oder Angebot beschriebene Umfang. Der Kunde stellt dem Anbieter dafür spätestens zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt und in dem dort vereinbarten Umfang eigenverantwortlich in der vereinbarten Form die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung
(2) Der Kunde ist auch im gesamten Verlauf der Zusammenarbeit über die Informationsauskunft zu Details der Zusammenarbeit betreffenden Informationen verpflichtet (bspw. Bewerbendeneinstellung, Bewerbendenrückfragen, Anpassungen von Vakanzen).
(3) Stellt der Kunde die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung oder macht die erforderlichen Angaben nicht, ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung bis zur Erbringung der erforderlichen Mitwirkungspflicht zurückzuhalten.
(4) Mehraufwand und Mehrkosten, die dem Anbieter entstehen, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, sind vom Kunden mit dem einzelvertraglich vereinbarten Honorar zu vergüten bzw. zu ersetzen.
(5) Der Kunde gewährleistet eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Sinne einer Recruitingdienstleistung durch eine konkrete Nennung, welche schriftlich fixiert wird, von Pflicht-Rahmenparametern zur Besetzung („must-haves“) einer Vakanz. Weichen diese wiederholt (min. 3 Kandidaten-betreffend) binnen des Recruitingauftrages ab, oder werden hierzu passende Bewerbende nicht für ein Interview berücksichtigt, ist der Anbieter von seiner Leistungserbringung (s. § 3.5) wegen nichtmöglicher Erfüllung befreit. Die hier möglichen Abweichungen werden vom Anbieter jeweils per E-Mail kommuniziert und festgehalten. Dies gilt auch für etwaige Garantien.
(6) Der Kunde berechtigt den Anbieter zur Aufnahme des Kundenlogos als Referenz auf der Unternehmenswebseite des Anbieters.

§ 6 Zahlungen

(1) Die konkreten Preise ergeben sich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Einzelvereinbarung und/oder dem individuellen Angebot. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen geltenden Umsatzsteuer. Eine Zahlung ist mit den vereinbarten Zahlungsmitteln möglich und, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sofort fällig. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leitung bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.
(2) Zusatzleistungen werden mit dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet.
(3) Ist eine monatliche Zahlweise („Talent Management as a Service“) vereinbart, so sind die Zahlungen mit dem Ablauf eines Leistungsmonats zu verstehen und sind mit Rechnungsstellung per sofort fällig.

§ 7 Laufzeit und Kündigung des Beratungsvertrages

(1) Der Dienstvertrag wird für die im jeweiligen Einzelvertrag oder dem Angebot angegeben Laufzeit eingegangen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
(2) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.
(3) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Ist eine Dienstleistungsgarantie vereinbart (gesondert im Angebot aufgeführt), so verpflichtet sich Anbieter zur Leistungserbringung auch nach der vereinbarten Laufzeit. Die geltenden AGB bestehen in dem Fall fort.
(5) Die Zusammenarbeit beginnt mit dem gemeinsamen Breifingtermin und gilt als Startzeitpunkt für die vereinbarte Laufzeit, sofern eine Laufzeit im Angebot genannt und vereinbart wurde.

§ 8 Vertraulichkeit der Beratung

(1) Der Anbieter ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Er behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des Auftraggebers Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden (Schweigepflichtentbindung). Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der vereinbarten Vertragsleistungen zur Vertragserfüllung hinaus.
(2) § 8 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
(3) § 8 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Anbieter oder seine

§ 9 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung
vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://next-talent-management.de/datenschutz/

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder ein Unternehmen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters in Hildesheim. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen. Das gleiche gilt für den Erfüllungsort.